Die Praxis hat eine kassenärztliche Zulassung. Da Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Behandlung notwendig ist. Eine Überweisung ist dafür nicht erforderlich. Lediglich Ihre Krankenversicherungskarte wird benötigt.
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt.
Wenn sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, geschiet die Abrechnung direkt nach dem GOP/GOÄ Leistungskatalog und wir können ohne Kostenzusage mit der Therapie anfangen.
Eine vorherige Kostenzusage des Kostenträgers ist notwendig schon vor dem ersten Gesprächstermin.
In der Praxis wird eine umfassendes Hygienekonzept angewandt, Zum Schutz aller Anwesenden gilt in allen Räumen eine Maskenpflicht.
Vor dem Betreten der Praxisräume oder in den Räumlichkeiten sollen die Hände desifiniziert werden FFP 2 Masken und Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung. Betreten der Praxis ist einzeln erwünscht (ohne Begleitperson). Einhalten der Abstandsregeln sowie regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten ist gegeben.
Falls sie Erkältungs/Krankheitssymptome bei sich bemerken oder ein Infektionsgeschehen in ihrem Umfeld passiert (Kontakt zu infizierten Personen), sagen sie Bitte den anstehenden Termin telefonisch ab.